Start Recht und Gesetz Leserbrief eines Schweizers
Leserbrief eines Schweizers PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Oli   
Freitag, den 12. Februar 2010 um 01:28 Uhr

Leserbrief an den Tages-Anzeiger, Zürich, Schweiz, vom 2. Februar 2010 zur Ankündigung von BRD-Bundeskanzlerin Angela Merkel, gestohlene Kontoverbindungen kaufen zu wollen


Einer der Staatsanwälte in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen stellte fest: Das wahre Böse ist die Gleichgültigkeit. Dagegen ist das Edelste aller Gefühle das Mitgefühl. Zum Mitgefühl gehören auch das Aufregen, das Echauffieren, das Beschimpfen und schließlich die Bestrafung.
Die Bundeskanzlerin der BRDeutschland, Frau Dr. Angela Merkel, gibt die Richtlinien der Politik in der BRD vor:


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 65 Richtlinienkompetenz: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.


Jetzt kündigte Frau Dr. Merkel den Kauf gestohlener Bankkundendaten an. Der Ankauf von Diebesgut oder durch eine andere Straftat erlangter Sachen ist eine massive Straftat:

StGB § 259 Hehlerei. (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen ... hat, ankauft ..., wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ... bestraft.

StGB § 202 a Ausspähen von Daten. (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

StGB § 26 Anstiftung. Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.


Hat die Bundesrepublik Deutschland den Auftrag zum Datendiebstahl erteilt? Herr Schäuble, ehemaliger Minister für Besonderes, jetzt Finanzminister, hat in seiner vorherigen Funktion als Innenminister bereits schon einmal den Kauf gestohlener Bankkundendaten veranlasst. Damit ist zumindest die indirekte Anstiftung bewiesen.


Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat für die „Rettung“ deutscher Banken die gigantische Summe von 500 Milliarden € zur Verfügung gestellt. Allein für die „Rettung“ der HypoRealEstate-Bank waren 101 Milliarden € nötig. Die HSH-Nordbank hat bisher 40 Milliarden € an Unterstützung erhalten. Die Sachsen-LB musste mit 17 Milliarden Euro gerettet werden. Für die staatliche IKB-Bank mussten 10 Milliarden € aus Steuergeldern aufgebracht werden, damit diese Bank für 150 Millionen € verkauft werden konnte. Das Eigenkapital dieser Bank betrug 1,4 Milliarden Euro, usw.. Doch wo sind diese Gelder geblieben? Ist dafür in der BRD schon mal irgend jemand zur Verantwortung gezogen worden? - Außer dass Verantwortliche dafür Millionenabfindungen wegen „Versagens“ erhielten!
Angesichts dieser katastrophalen Lage ist es die erste Bürgerpflicht, Strafanzeigen zu erstatten und die zweite Bürgerpflicht, keiner Deutschen Bank mehr sein Geld anzuvertrauen!


Während große „staatliche“ Banken buchstäblich das ganze Land veruntreuen, marschiert bei einer um den Erhalt der regionalen Wirtschaft ringenden kleinen Privatbank die Staatsanwaltschaft ein. Geschehen im Jahr 2003 bei der Schmidt-Bank in Hof/Oberfranken, wegen angeblichem Betrug. Wie sich in der Gerichtsverhandlung herausstellte, wollte eine Großbank die Schmidt-Bank kaufen. Die Ablehnung des Kaufangebotes vom Chef und persönlich haftenden Eigentümer der Schmidt-Bank lautete so: „Meine Herren, wir sind ein Familienunternehmen seit 175 Jahren. Mein Sohn hat mit der Gründung der Consors Direkt Bank die erfolgreichste Unternehmensgründung der Bundesrepublik geschafft. Mit zwei Millionen von mir geliehenem Geld, hat er innerhalb von drei Jahren einen durchschnittlichen Börsenwert von 2 Milliarden Euro erwirtschaftet, warum sollte ich verkaufen?“ Die Frage war natürlich, welches Motiv sollte ein über 60-jähriger Bankier haben, der seine Bank stets so geführt hatte, wie eine Bank im ursprünglichen Sinne eigentlich geführt werden sollte, einen Betrug zu begehen, wenn er Millionen Euro in Bargeld auf die Hand erhalten kann? Weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft haben diese Frage beantwortet. Die Folge der von der BRD-Justiz unter fadenscheinigen Betrugsvorwürfen betriebenen Liquidierung der Schmidt-Bank waren über 1 000 Insolvenzen im oberfränkischen Raum.

Und dann muß natürlich auch die Frage gestellt werden, ob denn jeder Deutsche, der in der Schweiz ein Bankkonto hat, unter Generalverdacht zu stellen ist, ein Steuersünder zu sein? Oder ist es in Wirklichkeit nicht viel mehr so, daß viele Deutsche einfach mehr Vertrauen in Schweizer Banken haben? Bankguthaben sind in der BRD mit 20.000,-€ abgesichert, wenn die Bank pleite geht. Hat man also 100.000,-€ dort liegen, sind bei einem Bankrott der Bank 80.000.-€ vernichtet! Nehmen wir den bekanntesten Fall in der Liechtensteiner Steueraffäre, Herrn Zumwinkel. Herr Zumwinkel hatte sein bereits versteuertes Vermögen in eine Liechtensteiner Stiftung eingebracht, damit die Erträge dieser Stiftung der Stiftung zukommen. Nach Auskunft deutscher Steuerberater ist dies legal und keine Steuerhinterziehung. Hätte Herr Zumwinkel eine Stiftung nach Liechtensteiner Recht gründen müssen, wenn er Steuern hinterziehen wollte? - Sicherlich nicht.

Die Schweiz hat im Jahre 1871 mit dem Deutschen Reich ein Rechts- und Amtshilfeabkommen geschlossen, dass heute noch gilt. Auch die Gesetze, auf Grund deren dieses Abkommen einst zustande kam, sind offiziell noch in Kraft. Aber werden diese auch noch angewandt? - Die Schweiz sollte dies anläßlich des von Frau Merkel angekündigten Kaufes von illegal beschafften Bankkundendaten durch die BRD prüfen!


Viele Nationen reden von den Menschenrechten. Die Schweiz hat bisher immer gehandelt und war Vorreiter. Ist die Schweiz das auch heute noch? Der rauhe Wind, der der Schweiz im Zuge der „Bankenkrise“ entgegenbläst, ist nicht nur der Angriff auf die Souveränität der Schweiz, sondern die Aufforderung zur Akzeptanz von Straftaten: Seht her, wir belohnen und animieren Kriminelle, in eurem Land Straftaten zu begehen und keiner hindert uns daran! Es soll der Gerechtigkeitssinn der Schweizer betäubt werden. Auch die Schweizer sollen darauf konditioniert werden, blind gegenüber kriminellen Handlungen der BRD-Regierung zu werden. Das ist die Konditionerung zur Gleichgültigkeit gegenüber Straftaten, das ist der Pesthauch des Bösen. Was hier stattfindet ist nicht nur ein kleiner Zwang die Souveränität zurückzunehmen, nein, das ist nichts weniger als der Generalangriff auf das Zentrum der Humanität und der Demokratie. Natürlich wird sich ein bisschen aufgeregt und es gibt in den Regierungsparteien der BRD einige Gegenstimmen. Das gehört zum (schein-)demokratischen Procedere in der BRD. (Regierungs-)Straftaten werden damit aber nicht verhindert, geschweige denn gesühnt.


Aber sind nicht auch Schweizer Staatsanwälte, so wie eigentlich auch BRD-Staatsanwälte, verpflichtet, Straftaten zu verfolgen? Die wissentliche Bezahlung von Diebesgut ist Hehlerei und mit einer Anstiftung gleichzusetzen, vor allem im Wiederholungsfall, wie hier. Wie kann ein Staatsanwalt einen Datendieb verfolgen und den Hehler und Anstifter dazu, unbehelligt lassen? Und eine weitere Frage ist zu stellen: Kann jemand, der sich an einer Straftat gegen die eigene Person beteiligt, ein akzeptabler Vertragspartner sein? Ist es nicht die eigene Pflicht der Schweizer, den Vertragspartner BRD an die Vertragspflicht zu erinnern und notfalls einen Gerichtsentscheid darüber anzufordern, inwieweit der Vertrag verletzt wurde? Kann man tatsächlich guten Gewissens ein Amtshilfeabkommen abschließen, wenn man weiß, dass der Vertragspartner nicht rechtmäßig handelt? Wo ist der Schweizer Staatsanwalt, der das deutsche Rechtssystem auf die Probe stellt und Anzeige bei deutschen Behörden wegen Verdacht auf folgende Straftaten erstattet:

StGB § 259 Hehlerei,

StGB § 26 Anstiftung und oder Beteiligung an Straftaten,

§ 127 Bildung bewaffneter Gruppen,

§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen,

§ 164 Falsche Verdächtigung,

§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses,

§ 202 a Ausspähen von Daten,

§ 258 a Strafvereitelung im Amt,

§ 331 Vorteilsnahme,

§ 339 Rechtsbeugung,

§ 355 Verletzung des Steuergeheimnisses,

§ 357 Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat?


Die Schweizer sollten außerdem bedenken, daß die Steuererhebung der BRD nicht nur gegen völkerrechtliche Rechtsnormen verstößt, sondern auch gegen deren eigenes Grundgesetz! Es geht hier in Wirklichkeit eben überhaupt nicht um den Verdacht der Steuerhinterziehung, sondern es geht der BRD-Regierung darum, mit einem raffinierten Täuschungs- und Ablenkungsmanöver den Volkszorn über den Raubzug von HypoRealEstate & Co. umzulenken auf die angeblichen Steueroasen Schweiz und Liechtenstein. Und für die Schweizer geht es darum, ob sie Straftäter verfolgen oder Straftaten tolerieren, ob sie sich zu Mitschuldigen machen lassen, ob sie sich von der (scheinlegalen) BRD-Regierung konditionieren lassen und - frei nach George Orwell - Unrecht als Recht anerkennen. Für die Schweizer geht es darum, ob sie nach den martialischen Drohungen von Steinbrück und Müntefering mit Peitsche, Kavallerie und Soldaten den Geßlerhut von Frau Merkel grüßen müssen! Für die Schweizer geht es letztlich darum, ob sie sich - wie von der Kavallerie eingeschüchterte Indianer (Zitat Steinbrück) - dem deutschen (Un)“Recht(s)staat“ beugen und es geht damit um den in vielen Jahrhunderten aufgebauten guten Ruf der Schweiz, um ihre Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit. Und es geht auch darum, ob sich die Völker von Merkel, Schäuble, Steinbrück und Konsorten gegeneinander aufhetzen lassen.

Zum Glück haben die Schweizer noch das Recht auf Volksabstimmung und sie sollten es hüten wie ihren Augapfel! In der BRD gibt es nur die schon aus der DDR bekannte „Volksabstimmung mit den Füßen“ - 2008 haben 737.889 Deutsche auf diese Weise „abgestimmt“ und ihr(?) Land verlassen, viele auch in Richtung Schweiz, was den Scharfmachern in der BRD ein ganz besonderer Dorn im Auge ist.


Die Verwaltungsgemeinschaft Freie Stadt Danzig bietet uneingeschränkte Unterstützung bei der Erforschung der Wahrheit an.

 

Beowulf von Prince, Bürger des Freistaates Freie Stadt Danzig

 
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