Start Recht und Gesetz HAMMER: Rechtswidrigkeit mit Vorsatz gegenüber Erwerbslosen
HAMMER: Rechtswidrigkeit mit Vorsatz gegenüber Erwerbslosen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Oli   
Montag, den 18. Januar 2010 um 13:04 Uhr

Auf dem Erwerbslosen Forum Deutschland findet sich folgende unglaubliche Meldung: Die Bundesagentur für Arbeit stiftet ihre Mittäter zu Rechtsbruch gegenüber den Arbeitslosen an. Anders ist die folgende Meldung nicht zu lesen:

 


BA erteilt rechtwidrige Anweisung zur Abweisung von Überprüfungsanträgen und Widersprüchen bei Hartz IV
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Mittwoch, 6. Januar 2010
Erwerbslosen Forum Deutschland empfiehlt, unbedingt zu klagen. Erweiterte Musterklage veröffentlicht.  BA soll zügig ihre rechtwidrige Anweisung zurück nehmen

Bonn – Mit einer Dienstanweisung * (21.12.2009) hat die Bundesagentur für Arbeit allen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften Weisung erteilt, dass die verstärkt gestellten Überprüfungsanträge, die in Folge des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Hartz IV-Regelleistungen nach § 20 SGB II als unbegründet zurück zuweisen. Ebenso sollen eingehende Widersprüche auf die Überprüfungsanträge sowie Neu- und Folgeanträge als unbegründet zurück gewiesen werden. Damit trifft die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine offensichtlich rechtwidrige Entscheidung. Es bleibt die Frage offen, ob sie etwa Nachzahlungen befürchtet. Dabei hat das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 8. Februar 2007 - B7a AL 2/06 R - klar festgestellt, dass nur dann Ansprüche geltend gemacht werden können, wenn vor einer höchstrichterlichen Entscheidung Anträge auf Überprüfung oder Widersprüche gestellt wurden und man gleichzeitig die Ruhestellung des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Entscheidung gestellt hat. Anderslautende Erklärungen des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales entsprechen nicht den Tatsachen.                             
Das Erwerbslosen Forum Deutschland empfiehlt bei Zurückweisung der Widersprüche unbedingt innerhalb von vier Wochen eine Klage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen. Noch besser ist es, sich nach Ablehnung des Widerspruchs sich unverzüglich einen Beratungsschein zu hohlen und seine Ansprüche mit anwaltschaftlicher Hilfe durch zusetzen. Die Kosten des Verfahrens bleiben in diesen Fällen bei den Behörden hängen, die diese offensichtlich rechtswidrigen Entscheidungen treffen.

"Wir fordern die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit auf, ihre Entscheidung umgehend rückgängig zu machen, da sie durch diese Entscheidung die SteuerzahlerInnen unnötig belasten. Wenn die Bundesagentur für sich schon das Sonderrecht hat, dass sie Geldleistungen erst ab höchstrichterlicher Rechtssprechung anpassen braucht, sollte jetzt nicht den einzig möglichen Weg rechtswidrig versperren, damit Betroffene Ansprüche für die Vergangenheit eventuell erhalten können. Auch wenn nicht unbedingt damit zu rechnen ist, dass das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung für die Nachzahlung von Leistungen für die Vergangenheit trifft, gibt es durchaus gute Gründe, dass dies so sein könnte. Wir weisen nochmal darauf hin, dass der Präsident des BVerfG Prof Papier in der öffentlichen Verhandlung am 20.10.2009 ausdrücklich erklärt hatte, dass entgegen anderslautender Medienberichte auch die Regelleistung für Erwachsene, nicht nur die für Kinder, Gegenstand des Verfahrens sind" , so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

 

Quelle: Erwerbslosen Forum Deutschland

 

 
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