|
Das "Grundgesetz" ist seit 1990 nicht mehr in Kraft. Und dass wir durch eventuelle Bestrebungen der Politik eine Verfassung erhalten werden, das dürfte Ihnen mittlerweile genauso unwahrscheinlich erscheinen, wie die Tatsache, dass die Politiker damit freiwillig auf ihr "Amt" verzichten würden.
Doch auch der Politik ist nicht entgangen, dass immer mehr Menschen nach dieser ersten Grundvoraussetzung einer Demokratie streben und erkennen, dass das "Grundgesetz" eben keine Verfassung ist. Dies führte zum Zwecke des Selbsterhaltes bei den Politikern dazu, dass sie die EU-Verfassung beschleunigt vorantreiben und diese unbedingt umsetzen wollen, da damit UNSERE Chance auf eine Verfassung und die damit verbundene freiheitliche Selbstbestimmung verloren ist.
Wieder verraten sie unsere Interessen und fragen in unserem Land niemanden, ob er das will. Und sollten Sie sich mit der Frage, ob diese EU-Verfassung gut oder schlecht für uns ist, noch nicht beschäftigt haben, dann bekommen Sie nun einen kurzen Einblick, der Sie über den Verlußt ALLER IHRER RECHTE aufklären wird.
Im Teil III, Artikel 10, Satz 1 der zur Ratifizierung vorgelegten EU-Verfassung ist zu lesen: "Die (EU-) Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der ihnen zugewiesenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedsstaaten."
Das heißt nichts anderes, als das alle Bestimmungen der vorgesehenen EU-Verfassung über allen nationalen Rechten stehen sollen und so auch das "Grundgesetz" grundsätzlich außer Kraft setzen, welches so durch eine übergeordnete Verfassung ausgehebelt wird. Da das nach Gutdünken "von den Organen der EU.... gesetzte Recht" ebenfalls allen nationalen Rechtsgrundsetzen übergeordnet ist und diese somit außer Kraft setzt, bedeutet dies, die jetzige nationale verfassungsartige Ordnung letzlich zu beseitigen.
Dies ist ein eindeutiger Bruch des jetzigen "Grundgesetzes", denn dieses beschränkt die Übertragung von Souveränitätsrechten gemäß neuem Art. 23 (1) ausdrücklich auf eine Europäische Union, die "...dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist". Eine so erfolgende Außerkraftsetzung des "Grundgesetzes" zugunsten der EU hat jedoch mit Subsidiarität absolut nichts zu tun, sondern ist ihr Gegenteil, denn hiermit werden letzlich alle, auch noch die restlich verbliebenen nationalen Rechte zur freien Verfügung der EU gestellt - und keineswegs nur diejenigen, die zur Funktion einer Europäischen Union ansonsten autarker nationaler Mitgliedsstaaten unbedingt notwendig sind.
Nach Art. 79 (3) "GG" ist darüber hinaus jede grundsätzliche Änderung der Artikel 1 bis 20 des "Grundgesetzes" ausgeschlossen, also auch der Festlegung des Art. 20 (2): "alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Doch die obige EU-Bestimmung würde heißen, dass alle Staatsgewalt letzlich von der EU und nicht mehr vom deutschen Volke ausginge. Also nicht nur ein "Grundgesetzbruch" als solcher, sondern sogar einer der Artikel 1 bis 20 - seinerzeit die Basis der Genehmigung des "Grundgesetzes" durch die Alliierten - als von jedem Zugriff ausgeschlossenen Grundsätze.
Insgesamt bedeutet diese EU-Verfassung, die nach öffentlichen Stimmen von "Regierung" und "Bundestag" von der "Bundesrepublik Deutschland" ratifiziert worden ist, dass die jetzt geltende verfassungsartige Ordnung damit gegenstandslos gemacht wird. Stünden "Bundestag" und "Bundesregierung" auf dem Boden des für sie diskussionslos verbindlichen "Grundgesetzes", müssten sie eine solche Beseitigung der verfassungsartigen Ordnung vehement verweigern! Da dies jedoch offensichtlich nicht der Fall ist, ist der Bürger gemäß Art. 20 (4) zum nationalen Widerstand aufgefordert, "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist". Diese "andere Abhilfe" wäre eine Entscheidung über diese Verfassung durch die Bürger selbst, die uns jedoch verwehrt wurde und wird. Dieses Recht zum nationalen Widerstand wird von der "Bundesregierung" selbst so interpretiert:
"Widerstand ist (...) zulässig gegen den Versuch, ,diese Ordnung´ zu beseitigen, das bedeutet die Verfassungsordnung, wie sie in den vorausgehenden Abs. 1 - 3 des Art. 20 festgelegt ist: Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat, Sozialstaat. Widerstand kann sich gegen ,jeden' richten, sowohl gegen die Staatsgewalt, ,einen Staatsstreich von oben', als auch gegen revolutionäre Kräfte, ,einen Staatsstreich von unten'."
Und was hier durch die Ratifizierung der EU-Verfassung beabsichtigt ist, entspricht einem eindeutigen ,Staatsstreich von oben', da er die verfassungsartige Ordnung zugunsten einer übergeordneten EU-Verfassung aufhebt.
Damit wird die bereits von vielen Seiten gestellte Forderung nach einem auch bundesdeutschen EU-Referendum unverzichtbar - oder - so kein grundsätzlicher Kurswechsel der Regierungsebene stattfindet - tritt die durch das "Grundgesetz" vorgegebene Verpflichtung zum Widerstand der Bürger ein.
Wahrscheinlich geht man aber in unserer "Regierung" davon aus, dass man das "Grundgesetz" aufgrund der Tatsache, dass es eigentlich nie galt, auch nicht weiter beachten muß. Jedenfalls so lange, wie das Volk sich diesen Zustand bieten lässt...
Die "Bundesregierung" selbst hatte auf ihrer Webseite vor einiger Zeit in einem Beitrag zur Geschichte des "Grundgesetzes" folgendes veröffentlicht (Auszug):
Information über das Grundgesetz
...Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet und trat am folgendem Tag in Kraft. Der Begriff "Verfassung" wurde dabei bewußt vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar, noch bestand im Geltungsbereich des Grundgesetzes volle Souveränität. Der Charakter der Zwischenlösung wurde im Text des Grundgesetzes in der Präambel ("für eine Übergangszeit") und im Schlußartikel 146 zum Ausdruck gebracht...
...Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den Alliierten gewünscht, fand nicht statt, denn die Ministerpräsidenten der westlichen Länder wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen...
bundesregierung.de
Keine Ratifikation = kein Recht!
Unter diesem Gesichtspunkt bekommen alle Verstöße der Politiker gegen das "Grundgesetz" plötzlich eine Selbverständlichkeit, da diese ja genau um dessen Ungültigkeit wissen! Wenn sie dieses "Werk" aber gegen den einfachen Bürger verwenden können, dann "entfällt" ihnen diese Ungültigkeit ganz plötzilch wieder.
Würde das "Grundgesetz" gelten, dann müßte sich die "Organisation Deutscher Bundestag" selbst abschaffen:
Art. 9 (2): Vereinigungen, deren Zweck oder Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
Hierzu schrieb Urs Bernetti in seinem Buch "Das Grundgesetz, Machwerk oder Meisterleistung":
"Dass Handlungen, die sich gegen die Strafgesetze richten, verboten sind, dafür haben wir die Strafgesetze; folglich hat dieses Verbot im Grundgesetz nichts zu suchen. Gegen die verfassungsmäßige Ordnung kann sich in Deutschland nichts richten weil es keine Verfassung gibt und im übrigen der Begriff <verfassungsmäßige Ordnung> im Grundgesetz nicht bestimmt ist. Ein grundsätzliches Verbot von Vereinen (oder von Zwecken oder Tätigkeiten (?); man kann es aus dem Wortlaut nicht erkennen), die sich gegen irgendwelche Gedanken richten, ist mit der Forderung der Rechtssicherheit unvereinbar, die jedes Gesetz erfüllen muß. Gesetze müssen einfach und eindeutig sagen, was dieser oder jener tun darf, tun muß oder unterlassen darf oder unterlassen muß. Kurzum: Gebote, Verbote, Freiheiten oder Einschränkungen der Freiheit. Was sich andere bei dem Stichwort <Völkerverständigung> denken, also der Gedanke dieser <Völkerverständigung>, ist subjektiv und nicht sicher erkennbar. Obendrein bestimmt das Grundgesetz diesen Gedanken ja gar nicht, was allerdings nicht entscheident ist. Folglich darf ein die Rechtssicherheit bewahrendes Gesetz nicht fordern, etwas nicht erkennbares zu achten. Hier ist eine weitere Tabuzone errichtet. Gegen diesen Gummiparagraphen ist die Behauptung, er sei verletzt worden, nicht widerlegbar, also immer beweisbar."
Diesen Gedanken weiter verfolgend kann im Umkehrschluß jetzt sogar jemand mir den Vorwurf machen, dass genau ich es bin, der die "verfassungsmäßige" Ordnung durch sein Handeln gefährdet. Und die Vermutung liegt nah, dass die "Regierung" dies unzweifelhaft tun wird, wenn meine Äußerungen ihr Dasein - wenngleich unlegitimiert - gefährden.
Und dies sogar ganz einfach: Am 23.08.2004 wurde der "Europäische Haftbefehl" durch den "Bundestag" ratifiziert, welcher enorme Einschnitte in jedes Recht des Einzelnen vornehmen kann. Dafür reicht ein ganz einfacher Grund, beispielsweise wegen (Auszug):
- Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (alles gegen den Staat gerichtete)
- Terrorismus (ein dehnbarer Begriff)
- Betrugsdelikte, einschließlich Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (?)
Sollte sich hier kein ausreichender Grund finden lassen, dann hat "Der Rat der Europäischen Union nach Artikel 2 Abs. 3 RbEuHb die Möglichkeit, diese Liste fortschreitender Harmonisierungsarbeiten (Gleichschaltung) jederzeit zu erweitern oder zu ändern."
(Bundesdrucksache 15/1718 S.17-18)
Und so kann jedem, der an einer "Montagsdemo" teilnimmt oder eine Bürgerinitiative, die sich für ein freies Land und eine Verfassung einsetzt, unterstützt, leicht ein Verstoß gegen den Punkt Eins oder Zwei vorgeworfen werden...
Dr. Carlo Alberto Agnoli, Jurist und ehemaliger Richter, schreibt in seiner Broschüre "Der europäische Haftbefehl - kürzester Weg in die Tyrannei", S. 60:
"Es geht nicht darum, das sei nochmals bekräftigt, das Problem aus parteilicher Sicht zu bewerten: eine so ungeheuerlich unkontrollierbare und instrumentalisierbare Macht darf in die Hände keines Lagers, keiner Farbe, keiner Religion, überhaupt keines Menschen gelegt werden. Weder heute noch morgen.
...
Der Haftbefehl erlaubt es, Regierungen umzustürzen und Wirtschaftsmächte zu vernichten, ganze Oppositionsbewegungen zu unterdrücken, jedermann zum Verbrecher zu machen. Es ist klar, dass derjenige, der ihn will, sich einbildet, Europa beherrschen zu können."
In der Bundestagssitzung vom 11.03.2004, in welcher eine Lesung zum besagten "EU-Haftbefehl" stattfand, sagte Siegfried Kauder (CDU/CSU):
"Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht alles, was aus Brüssel kommt, ist Gutes. Das, was zum Europäischen Haftbefehl aus Brüssel kommt, ist nichts Gutes. Darin sind sich alle Fraktionen dieses Hohen Hauses einig."
Was aber die Fraktionen des Hohen Hauses nicht hinderte, diesen Europäischen Haftbefehl anzunehmen! Fraktionszwang ist eine seltsame Form der Demokratie...
Der Premierminister von Luxemburg, Jean-Claude Juncker, dazu in einem Interview:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."
(Spiegel 52/1999)
Und in Deutschland blieb der Aufstand aus...
Ob das wohl anders ist, wenn der Erste durch die Todesstrafe hingerichtet worden ist und Politiker auf jeden schießen lassen, der sich auf der Straße kritisch gegen sie äußert?
Ach, Sie wissen noch gar nicht, dass die Todesstrafe wieder eingeführt wird?!
Ich schließe daraus, dass Sie, wie die meißten Menschen in Deutschland, die "EU-Verfassung" nicht gelesen haben und die Politiker in Berlin einfach machen lassen, was sie wollen. Aber das sollten Sie nicht, da Sie dann ein umso schlimmeres Erwachen erleben werden - wenn es erst für jedes Handeln zu spät sein wird!
Sehen Sie sich einmal genau an, was mit der Freiheit der Menschen in der EU, die ja, gerade in unserem Land, schon eminent eingeschränkt worden ist, noch vor hat:
In den Erläuterungen zur - momentan noch gültigen - Version der EU-Charta heißt es auf Seite 29:
2.) Satz2 der genannten Vorschrift, der die Todesstrafe zum Gegenstand hatte, ist durch das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 6 zur EMRK hinfällig geworden, dessen Artikel 1 wie folgt lautet:
"Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden."
Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta 2.
3.) Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta 1 entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta 3 die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen "Negativdefinitionen" auch als Teil der Charta betrachtet werden:
A) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".
B) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 der EMRK:
"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe vorsehen für Taten, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden..."
Im Zusammenhang mit diesen Formulierungen muß ich darauf hinweisen, dass nach wie vor gegenüber Deutschland die Feindstaatenklauseln bestehen (UN-Charta (Art. 53 und 107))!
Und die Tatsache, dass es eine fast beliebige Antwort auf die Frage gäbe, was denn nun unter "Aufruhr" und "Aufstand" zu verstehen sei, sollte die Gefahr verdeutlichen, die in dieser Formulierung liegt, da jeder Politiker hier beispielsweise völlig willkürlich gegenüber Demonstranten den Schießbefehl erteilen könnte!
----Beim G8-Gipfel war es beinahe so weit!----
Auch hier wird deutlich, dass wir uns mit der Vereinigung Europas immer mehr in ein Willkürherrschaft hineinbewegen, die nicht davor zurückschrecken wird ihre Gegner zu vernichten!
Was sagen Sie nun?
Was werden Sie dem "Staatsdiener" in irgendeiner europäischen Uniform sagen, der sich Zutritt in Ihre Wohnung verschafft und mit Ihnen so verfährt, wie es ihm gerade einfällt?
Und wenn er Sie dann einfach grundlos verhaftet und mitnimmt - in welchen europäischen Staat auch immer - dann darf er auch das!
Wen weden Sie dann anrufen? Wie werden Sie sich dann wehren können? Worauf sich berufen?
Einfache Antwort: Auf gar nichts! Sie haben das Recht, sich zu fügen....
"Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat, er darf die Erhabenheit des Grujndgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat, er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen - mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen."
Prof. Hans Herbert von Arnim
(Quelle: Die Jahrhundertlüge von Holger Fröhner (Auszug))
|