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Tatort Schillerstraße Teil 2 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Jürgen   
Dienstag, den 27. Oktober 2009 um 15:41 Uhr

Auf Grund des Vorfalls wurde die Polizeidirektion (Abteilung Disziplinarsachen) und der Fachdienst Ordnungsangelegenheiten angeschrieben. Ein Termin zur persönlichen Anhörung wurde zum 21.10.2009 veranschlagt. Die Polizeidirektion ließ den Termin jedoch platzen. Man hat Angst(!) dem Bürger in die Augen zu schauen. Nach dem Motto "nur gemeinsam und mit Waffen sind wir stark"



Hier das Originalschreiben

Die Namen wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen entfernt

Polizeidirektion Gera
Theaterstraße 3

07545 Gera

z.Hd. Hr.

MA- Disziplinarsachen

Anhörung i.V.m. Dienstaufsichtsbeschwerde

Ihr Zeichen: TH 1201-032508-09/4

Terroristischer Überfall auf offener Straße ohne erkennbaren und benannten Grund, Androhung von Gewalt und Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Entzug der Ausweisdokumente u.a.

Tathergang:

Am 8.10.2009 begleitete ich einen Herrn als rechtlicher Beistand in die „BARMER-Krankenkasse“.

Gegen 15:00 Uhr kamen wir zu meinem Fahrzeug zurück, welches in der Schillerstraße geparkt war. Die Privatpersonen .. und .., welche sich gerade durch die Benutzung fremden Eigentums, Sachbeschädigung und Abladen von Müll auf fremden Eigentum strafbar machten, wurden auf frischer Tat gestellt. (Kommentar: hiermit sind die sog. Politessen gemeint)

Eine Anhörung der Damen vor Ort mit anschließender Personenfeststellung ergab, daß sie sich sehr wohl der Strafbarkeit Ihrer Handlungen bewußt waren, sie aber auf Anweisung des Dienstvorgesetzten handelten. Eine Reue war nicht erkennbar. Auch wurde vehement die Entfernung des abgelegten Mülls verweigert.

Welcher Druck muss auf den Damen lasten, daß sie so verängstigt sind?

Nicht erkennbar ist, in welcher vertraglichen Beziehung die Firma bei welcher die Damen beschäftigt sind, mit dem bewaffneten Wachschutz der BRD-GmbH (Polizei) steht. Eine Eingreiftruppe des Wachschutzes wurde alsbald von den Damen angefordert, damit man weiterhin auch an anderen Fahrzeugen Müll verteilen konnte.

Ist das jetzt der Zeitpunkt zum Übergang der verdeckten zur offenen Diktatur?

Wer gibt Ihnen das Recht zur Plünderung des deutschen Volkes unter dem Schutz einer bewaffneter Organisation?


Ich gebe Ihnen zu bedenken, daß die sogenannte „Polizei“ mittlerweile vom größten Teil des deutschen Volkes NICHT mehr als Schutz angesehen wird, sondern als Plünderer und unmittelbare Bedrohung. Die sogenannte „Polizei“ wird täglich unter Gefahr von Leib und Leben, durch verdeckte Kollaborateure ins offene Messer geschickt, was extrem traurig gerade für junge/neue Mitarbeiter ist, die das nicht wissen.

Ein ordentlicher Rechtsweg in der „BRD-Finanzagentur GmbH“ ist für ALLE „BRD-Bedienstete“, als Subunternehmer im Innenverhältnis des Pleiteladens „BRD-Finanzagentur GmbH“ generell ausgeschlossen, da es KEINEN obersten staatlichen deutschen Gerichtshof gibt!

Auch ich fühlte mich bei dieser Aktion extrem bedroht. Ein Mitarbeiter stand sogar ständig mit der Hand an der Waffe da. Ein Aufforderung das zu unterlassen, weil ich mich bedroht fühle wurde ignoriert Dem wurde sogar durch andere Kollegen noch Nachdruck verliehen.

Die Willkür bei dieser Aktion ist auch daran erkennbar, daß ich unter Androhung von Gewalt bis Körperverletzung gezwungen wurde, mich einem Alkoholtest zu unterwerfen.

Ich darf betonen, daß ich zu diesem Zeitpunkt seit drei Tagen keinen Alkohol zu mir genommen hatte. Selbst wenn, so wäre das als Fußgänger nicht verboten. Ich befand mich schließlich auf der Straße. Meinem Begleiter, Herrn.. wurde willkürlich sein einziges Taschenmesser gestohlen. Hierbei ist zu erwähnen, daß Herr.. mittellos ist und dieses Messer unter anderem zur Zubereitung seiner Nahrung verwandte. Ein Richterlicher Beschlagnahmungsbeschluß liegt auch nach drei Tagen ( so wie es in der normalen Rechtssprechung anzuwenden wäre) nicht vor. Somit handelt es sich schlichtweg um Diebstahl. Auch eine komplette Durchsuchung dreier Personen und des KFZ , welches Herr.. fuhr, ist völlig unangemessen und reinweg als Willkür anzusehen. Der Tat-Anführer der Aktion, Herr.. bestätigte die Kenntnis des 1. und 2. BMJBBG. Auf Anfrage, wer ihm gestattete, dagegen zu verstoßen, gab er keine Antwort. Auch wurden uns zu keinem Zeitpunkt Gründe für diesen Übergriff der Polizei benannt. Auch hier ist wiederum nur Willkür und Machtdemonstration erkennbar. Die ständigen Übergriffe der Polizei auf die Bevölkerung sind nicht mehr hinnehmbar.Man sollte sich bei dem derzeitigen Zusammenbruch der BRD-GmbH überlegen, auf wessen Seite man sich stellt. Eine Staatshaftung gibt es nicht mehr. Somit sollte man nicht auf Unterstützung von „Oben“ hoffen.

Die sogenannten „Polizisten“ sind reine Privatpersonen, die weder Autorität haben noch übergeordnet in der Rechtsordnung stehen, geschweige denn dem deutschen Volk irgendetwas vorzuschreiben haben oder eine nicht vorhandene Rechtsordnung einhalten können. Eine sogenannte Länderverfassung hat nicht ein einziges Land (Bundesland), weil es diese Länder unter anderem überhaupt nicht gibt und eine Länderverfassung gar nicht ratifiziert ist.

Herr .. hat mir die Gründungsurkunde des Landes oder Freistaates Thüringen vorzulegen, welche wie er behauptet, im Besitz der Polizeidienststelle wäre. (Kommentar:".. die gibt es nicht!")

Bevor ich rechtliche Schritte einleite, gebe ich Ihnen die Möglichkeit der perönlichen Stellungname/Aussprache mit Herrn.. und den anderen Tat-Bediensteten mit den Geschädigten.

Mit einer Entschuldigung und Herausgabe des Diebesgutes wären wir einverstanden.

Als Datum zur Aussprache schlage ich den 21.10.2009 um 10:00 vor. Wir würden uns ein friedliches Miteinander, nicht aber eine ständige Konfrontation und Bedrohung durch Ihre Kollegen, wünschen.

Im Auftrag aller Geschädigten



Kommentar:
nachdem sich die Polizeidirektion "totschweigt" habe ich den Sachverhalt zum Thüringer Innenministerium Abt. Disziplinarsachen weitergereicht.

Ungeachtet dessen wurde Strafantrag mit Strafverfolgung beim

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften und der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation vertreten durch den Obermilitärstaatsanwalt Generalmajor Valerie Konstantinowitsch Kondratov der Abt. Rehabilitation ausländischer Staatsbürger der obersten Militärstaatsanwaltschaft gegen alle Tat-Bediensteten eingereicht.


 

 

 

 
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